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Informationen

Dienstvereinbarungen

Alle Dienstvereinbarungen sind im MIT des Bistums online nachles- oder abrufbar. Voraussetzung ist, dass der Zugang zum MIT freigeschaltet ist. Hier geht zu den Dienstvereinbarungen der Diözese im MIS (Benutzername und Passwort erforderlich!).

Fortbildungen

Im Bistum bietet die vielen als "Institut für Theologisch-Pastorale Fortbildung" bekannte diözesane Einrichtung interessante Fort- und Weiterbildungen an!

Über die bisherige Zielgruppe des pastoralen Personals werden jetzt verstärkt Fortbildungen für die Beschäftigten aus ALLEN Abteilungen der Diözese angeboten. Daher hat sich auch der Name geändert:  Das „Institut für Theologisch-Pastorale Fortbildung"wird zum „Fortbildungsinstitut der Diözese Würzburg".

Weitere Infos - wie zum Beispiel das aktuelle Fortbildungsprogramm - sind auf der Homepage des Instituts zu finden und zwar unter www.fbi.bistum-wuerzburg.de.

Weitere Anbieter von Fort- und Weiterbildungen

http://www.ibpro.de/ - Zusatzqualifizierung und Fortbildung: Führung, Beratung & Coaching, Schlüsselqualifikation, soziale Kompetenzen, Öffentlichkeitsarbeit etc.

http://www.institutgauting.de/programm/ - Fortbildungen und Qualifikationen für die Jugendarbeit

http://www.josefstal.de/kurse/aktuell/index.html - Medienpädagogische Angebote, theologische Fortbildung, sozialpäd. Angebote (z.B. TZI etc.)

http://www.theologischefortbildung.de/index.php?inc=11&navi=1 - Institut der Erzdiözese München-Freising, z.B. offizieller Kurs "Führen und Leiten in der Kirche"

http://www.kolping-akademie-wuerzburg.de/weiterbildung/ - Angobote von Führung, Betriebswirtschaft, Pädagogik bis hin zu Selbstmanagement und Spiritualität

https://lernwerk.volkersberg.de/ Führung, Kommunikation, Arbeitstechniken u.v.m.

Die Liste erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Fortbildungsregelung der Diözese

Es werden drei Arten von Qualifizierungsmaßnahmen unterschieden:

  • Die vom Arbeitgeber veranlasste Qualifizierungsmaßnahme: Da es sich hier um eine angeordnete Qualifizierung (Pflichtfortbildung) handelt, sind die Kosten vom Dienstgeber zu tragen und der Zeitaufwand als Arbeitszeit zu werten.
  • Die freiwillige berufliche Qualifizierung im vom Arbeitgeber „anerkannten dienstlichen Interesse": Bei diesen Qualifizierungsmaßnahmen übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten und gewährt bis zu drei Tage Arbeitsbefreiung. Arbeitsbefreiung bedeutet, der Beschäftigte muss an diesem Tag nicht arbeiten. Er hat aber keinen Anspruch auf Gutschrift von darüber hinaus gehender Zeit.
  • Freiwillige Qualifizierungsmaßnahmen ohne anerkanntes dienstliches Interesse : Die Kosten sind in diesen Fällen vom Beschäftigten zu tragen. Der Arbeitgeber gewährt jährlich bis zu drei Tagen Arbeitsbefreiung.

Fort- und Weiterbildungen sind über den Dienstvorgesetzten zu beantragen.